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Online Antrag

E-Mobilitätsförderung Fahrrad

Die Stadtwerke Buxtehude fördern den Kauf von E-Bikes bei regionalen Fahrradhändlern. Die aktuelle Liste der teilnehmenden Händler finden Sie unter:
Downloads > E-Mobilität > Informationen

Sie erhalten als Stromkunde der Stadtwerke Buxtehude eine Gutschrift in Höhe von 75,00 € auf Ihre Jahresabrechnung gutgeschrieben und laden so Ihr E-Bike zu 100% mit Ökostrom. Die Gutschrift wird auf drei Jahre aufgeteilt.

Noch kein Stromkunde der Stadtwerke?
Gerne beraten wir Sie zu unseren Ökostromprodukten und führen auf Wunsch alle nötigen Schritte für einen Lieferantenwechsel durch. Kostenlos und garantiert ohne Risiko. Sie erreichen uns telefonisch unter 04161 727 -555.

Bedingungen für die Gewährung des SWB-E-Bike-Zuschusses

  • Der Antragsteller ist Stromkunde der Stadtwerke Buxtehude GmbH
  • Der Antrag wird zusammen mit der Rechnungskopie Ihres neuen E-Bikes bei den Stadtwerken eingereicht (gerne auch per Mail, Fax oder persönlich in unserem Kundencenter)
  • Der Antragsteller bringt nach Erhalt der Förderzusage sichtbar einen E-Bike-Aufkleber an seinem neuen E-Bike an.
  • Die Gutschrift in Höhe von 75,00 € wird auf 3 Jahre aufgeteilt. Somit erhalten Sie jedes Jahr eine Gutschrift in Höhe von 25,00 € auf Ihre Jahresabrechnung. Sollte das Lieferverhältnis innerhalb der 3 Jahre gekündigt werden, wird die Gutschrift nur anteilig berechnet, die Restsumme verfällt.
  • Der E-Bike-Zuschuss wird nur 1x pro Haushalt gewährt. Pro Jahr werden insgesamt maximal 250 E-Bikes gefördert.
  • Die SWB-E-Bike-Zuschuss-Aktion ist gültig seit dem 01.01.2018
  • Der Zuschuss kann bei den Stadtwerken bis maximal 6 Monate nach Kauf geltend gemacht werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des E-Bike-Zuschusses.

 

Antragssteller

 

Fahrradhändler


Pflichtfeld