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Die Stadtwerke Buxtehude legen für E-Mobilisten für das Jahr 2023 noch etwas obendrauf: den „SWB-E-Auto-Bonus“. Stadtwerke-Stromkunden erhalten den „SWB-E-Auto-Bonus“ auf die nächste Energierechnung gutgeschrieben. Auch Nichtkunden können den Bonus über die Stadtwerke beantragen. Geschäftskunden der Stadtwerke erhalten für E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) ebenfalls eine Prämie. (kein Plug-in-Hybrid möglich).*
*Aktuell steht die Höhe des Bonus noch nicht fest, Sie können sich aber für das Jahr 2023 registrieren und wir informieren Sie über die Gutschrift.
Gerne beraten wir Sie dazu.
Die THG-Quote ist ein Konzept, das der Gesetzgeber eingeführt hat, um die Verkehrswende voranzubringen. Sie verpflichtet Mineralölkonzerne, die etwa Diesel oder Benzin verkaufen, die dadurch entstehenden Emissionen auszugleichen, indem sie THG-Quoten von anderen kaufen –von „Emissions-Sparern“. Seit 2022 zählen private E-Mobilisten offiziell dazu. Ihre Investition in ein klimaschonendes E-Auto ohne direkten CO2-Ausstoß wird dadurch mit einer zusätzlichen Prämie gefördert.
Diese können Sie ganz einfach über unseren "SWB-E-Auto-Bonus" beantragen! Dafür prüfen wir die Unterlagen Ihres E-Autos und melden es beim Umweltbundesamt an. Anschließend bestätigt das Umweltbundesamt die Anmeldung Ihres E-Autos für die THG-Quote.
In nur drei Schritten zur Prämie:
Fragen dazu beantworten gern unsere Mitarbeiter aus dem Kundencenter unter der Telefonnummer 04161 727-555.
Sie können sich den Antrag für Ihre THG-Prämie einfach runterladen und ausgefüllt zusammen mit einer Kopie (oder Scan) Ihres Fahrzeugscheines per Mail an uns senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie benötigen ein Elektrofahrzeug um von der gesetzlichen Regelung zur THG-Quote profitieren zu können. Dabei gilt: Antragsberechtigt ist derjenige, auf den der Fahrzeugschein läuft. Plug-in-Hybride sind davon ausgeschlossen.
Die Registrierung und der Service rund um die THG-Prämie sind komplett kostenlos.
Ja, sofern Sie Halter des Fahrzeugs sind und den Fahrzeugschein besitzen, können Sie das Fahrzeug registrieren. Antragsberechtigt ist derjenige, auf den der Fahrzeugschein läuft.
Ja, grundsätzlich gilt: Sind Sie Besitzer des Autos und haben den Fahrzeugschein (auf Ihren Namen) vorliegen, sind Sie zur Teilnahme an der Registrierung berechtigt. Bei Rückfragen sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bitte direkt an.
Ja, Geschäftskunden der Stadtwerke bekommen für ein Nutzfahrzeug (Klasse N 1) 450,00 €, Nichtkunden erhalten 400,00 €.
Ja.
Wenn Sie Stromkunde der Stadtwerke sind, wird Ihnen der Bonus mit Ihrer Jahresrechnung gutgeschrieben. Nichtkunden bekommen den Bonus generell überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Den gesetzlichen Rahmen für die THG-Quote bildet das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Als ausführende Stelle prüft das Umweltbundesamt die Anmeldungen zur THG-Quote und bescheinigt die eingesparten Emissionen Ihres E-Autos über die THG-Quotenbescheinigung.
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