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Aktuelles

14. Oktober 2022

Gaspreissenkung sowie Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas

Sicherlich haben Sie es bereits den Medien entnommen, dass die Gasbeschaffungsumlage rückwirkend zum 01.10.2022 entfällt.

Dies bedeutet, dass wir Ihren Arbeitspreis automatisch zum 01. Oktober um netto 2,419 Ct/kWh senken.

Zum 01. Oktober wurden neben der Gasbeschaffungsumlage auch die sogenannte Bilanzierungsumlage und die Gasspeicherumlage erhöht bzw. eingeführt. Deren Weitergabe zum 1. Oktober bleibt vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage unberührt.

Ebenfalls hat nun auch der Bundesrat der temporären Erdgas-Umsatzsteuersenkung auf 7% für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 zugestimmt. Dies berücksichtigen wir natürlich in unseren Abrechnungen, die innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.

Aktuell plant die Bundesregierung einen Energiepreisdeckel auf Erdgas und Strom. Die Experten-Kommission hat bereits Vorschläge erarbeitet, wie das Geld des Abwehrschirms Verbraucher und Unternehmen entlasten kann. Die Regierung muss jetzt über die Vorschläge entscheiden.

Auch wenn eine finanzielle Entlastung durch den sogenannten „Doppel-Wumms“ im Raume steht ist es nach wie vor unabdingbar, dass jeder auf einen sparsamen Energieverbrauch achtet. Damit tragen wir alle zur Versorgungssicherheit bei! Auf unserer Homepage haben wir viele wertvolle Energiespartipps zusammengestellt.

Eine Anpassung Ihres monatlichen Abschlages planen wir aktuell nicht, da wir bereits den verminderten Umsatzsteuersatz in der Neuberechnung berücksichtigt haben und weitere Preissteigerungen leider nicht auszuschließen sind. Letztlich sollen die Abschläge so bemessen sein, dass hohe Nachzahlungen vermieden werden. Sollte sich aus der Abrechnung ein Guthaben ergeben, wird dieses selbstverständlich zeitnah ausgezahlt.

Auf unserer Homepage versuchen wir immer die neuesten Entwicklungen abzubilden und möchten Sie bitten auf Nachfragen zu diesen Themen in unserem Kundencenter abzusehen. Wir werden unsere Kunden weiterhin direkt informieren.

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