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02. Oktober 2026

Informationen zu Postwurfsendungen von überregionalen Messwesen-Unternehmen

Derzeit werden im Netzgebiet der Stadtwerke Buxtehude Postwurfsendungen von überregionalen Messwesen-Unternehmen verteilt. Es wird zum Wechsel auf ein intelligente Messsystem aufgefordert. Bitte beachten Sie: Eine solche Werbesendung ist keine behördliche oder netzbetreiberseitige Aufforderung zum sofortigen Handeln.

Kein kurzfristiger Handlungsdruck

Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt in Deutschland schrittweise auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Verbrauchs- oder Erzeugungssituation. Hiervon hängt auch ab, ob und wann ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss. Somit ist nicht jede Anschlussnutzer*in zu einem sofortigen Wechsel verpflichtet. Eine allgemeine, kurzfristige Pflicht für alle Haushalte besteht demnach nicht.

In dem Schreiben wird eine Förderung eines intelligenten Messsystems i. V. m. eine Batteriespeicher, einer Wallbox oder einer Wärmepumpe nach § 14a EnWG angesprochen. Der Einbau allein begründet keinen Anspruch auf das reduzierte Netznutzungsentgelt. Dies kann nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall sein.

Keine Reaktion auf die Postwurfsendung erforderlich

Wenn Sie eine entsprechende Werbesendung erhalten haben, müssen Sie darauf grundsätzlich nicht reagieren. Insbesondere sind Sie nicht verpflichtet,

  • kurzfristig einen Vertrag zu unterschreiben,
  • einen Anbieter telefonisch zu beauftragen,
  • Ihre Zählerdaten oder persönlichen Daten mitzuteilen oder
  • einen bestehenden Messstellenbetrieb vorschnell zu kündigen.

Eine gesetzlich erforderliche Mitteilung oder Terminabstimmung erfolgt über den grundzuständigen Messstellenbetreiber mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten.

Freie Wahl des Messstellenbetreibers

Der Messstellenbetrieb wird grundsätzlich durch den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen anderen, entsprechend zugelassenen Messstellenbetreiber zu wählen.

Sie sind daher nicht automatisch verpflichtet, ein Angebot eines privaten Anbieters anzunehmen. Ein Anbieterwechsel sollte allerdings nur nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfolgen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Sachverhalt haben oder ein entsprechendes Schreiben bekommen haben, dann stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.