

Strompreise
Der Strompreis, den Sie als Kunde bei uns bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Kosten für die Strombeschaffung
Die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2020 bei 23 Prozent.
Netzentgelte
Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur)
und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der
Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen ausgelöst. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2011 in vielen
Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden
liegt 2020 im Durchschnitt bei 25 Prozent, kann aber regional stark variieren.
Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die
Messung.
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Steuern, Abgaben und Umlagen 2020 (EEG-Umlage, Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung), KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer): Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile liegen 2020 bei 52 Prozent. Am 15.10.2020 haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage 2021 mit 6,50 Cent/kWh bekannt gegeben (2020: 6,756 Cent/kWh). Die EEG-Umlage für 2021 stellt eine gedeckelte Umlage dar. Ohne Zusatzfinanzierung aus dem Staatshaushalt würde die EEG-Umlage für das Jahr
9,651 ct/kWh (+ 3,151 ct/kWh) betragen.
Die EEG-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022.

Wasserpreise
Der Wasserpreis setzt sich aus einem Grundpreis zusammen, der verbrauchsunabhängig ist, und einem Arbeitspreis pro Kubikmeter. Dabei deckt der Grundpreis die Festkosten des Wasserversorgers ab. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in die Infrastruktur sowie Verwaltungskosten.

Erdgaspreise
Der Erdgaspreis, den Sie als Kunde bei uns bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Kosten für die Beschaffung
Die Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Gaslieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden (EFH, 20.000 kWh/a) liegt 2020 bei 47 Prozent.
Netzentgelte
Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und
damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur)
und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Investitionen in die Gasnetze und
steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen verursachen höhere Kosten. Dies führt unter anderem dazu, dass in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden (EFH, 20.000 kWh/a) liegt 2020 im Durchschnitt bei 27 Prozent, kann aber regional stark variieren.
Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die
Messung.
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Steuern, Abgaben und Umlagen 2020 (Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer): Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile liegen 2020 bei 26 Prozent des Gaspreises für Haushaltkunden. Die Energiesteuer liegt unverändert bei
0,55 Cent/kWh. Die Konzessionsabgabe beträgt für Heizgaskunden 0,03 ct/kWh, sofern diese einen entsprechenden Tarif
wählen. Zusätzlich wird ab 2021 für Erdgas ein gesetzlich vorgegebener CO2-Preis erhoben.
Neue Staatliche CO²- Belastung (BEHG)
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. Der Handels-Startpreis von 25 Euro/Tonne im Jahr 2021 entspricht 0,541 ct/kWh (brutto) bzw. 0,455 ct/kWh (netto) für Erdgas (abhängig vom Emissionsfaktor).Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. Der Handels-Startpreis von 25 Euro/Tonne im Jahr 2021 entspricht 0,541 ct/kWh (brutto) bzw. 0,455 ct/kWh (netto) für Erdgas (abhängig vom Emissionsfaktor)