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Strompreise

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Mit unserem Preisrechner für Strom, Wasser und Gas sehen Sie auf einen Blick, welche Tarife wir Ihnen anbieten und welche Kosten damit verbunden sind – schnell, einfach und informativ. Nur Postleitzahl, Verbrauch und Anzahl der Personen im Haushalt in den Preisrechner eingeben – und mit nur einem Klick erhalten Sie unser individuelles Angebot. Die praktische Tarifübersicht zeigt Produktdetails wie Preise, Vertragslaufzeiten und Serviceleistungen. Sie können bequem die Tarife vergleichen und Ihren Wunschtarif auswählen, beispielsweise Brummstrom zum Schutz der Bienen. Auch die direkte Bestellung geht mit einem Klick. Um den Rest kümmern wir uns. Und bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? Unsere Kundencentermitarbeiter sind gerne telefonisch oder live im Chat für Sie da!

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Strompreise

Grundversorgung für Haushaltskunden

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Grundversorgung inkl. Messstellenbetrieb
Preise ab 01.01.2024
Arbeitspreis 38,73 Ct/kWh brutto
(32,55 Ct/kWh netto)
Eintarifzähler 70,00 € brutto
(58,82 € netto)

Bei der Grundversorgung ohne Messstellenbetrieb reduziert sich der Grundpreis um 10,10 € netto (12,02 € brutto).

Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt.

Wärmepumpe / Nachtspeicherheizung

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Preise ab 01.01.2024
Arbeitspreis HT
(07:00–21:00 Uhr)
29,54 Ct/kWh brutto
(24,82 Ct/kWh netto)
Arbeitspreis NT
(21:00–07:00 Uhr)
27,51 Ct/kWh brutto
(23,12 Ct/kWh netto)
Grundpreis im Jahr 105,99 € brutto
(89,07 € netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt

SWB-Strom mini

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Preise ab 01.01.2024
Arbeitspreis 38,38 Ct/kWh brutto
(32,25 Ct/kWh netto)
Eintarifzähler 70,00 € brutto
(58,82 € netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt.

SWB-Strom plus

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Preise ab 01.01.2024
Für Stadtwerke-Kunden mit einem Jahresverbrauch über 2.775 kWh
Arbeitspreis 37,08 Ct/kWh brutto
(31,16 Ct/kWh netto)
Grundpreis im Jahr 105,99 € brutto
(89,07 € netto)
Ab einem Jahresverbrauch von 6.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis 38,85 Ct/kWh brutto
(32,64 Ct/kWh netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt ​

SWB-Strom Online

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Preise ab 01.01.2024
Für Stadtwerke-Kunden die einen niedrigen Grundpreis wünschen und dafür gerne alles online regeln empfehlen wir:
Arbeitspreis 36,50 Ct/kWh brutto
(30,67 Ct/kWh netto)
Grundpreis im Jahr 70,00 € brutto
(58,82 € netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt

SWB-Haus & Auto duo

Übrigens ist dieser Strom auch noch 100 % CO2-neutral!


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Preise ab 01.01.2024
bis max. 20.000 kWh/Jahr
Arbeitspreis HT
(06:00–19:30 Uhr)
36,50 Ct/kWh brutto
(30,67 Ct/kWh netto)
Arbeitspreis NT
(19:30–06:00 Uhr)
33,69 Ct/kWh brutto
(28,31 Ct/kWh netto)
Grundpreis im Jahr 109,00 € brutto
(91,60 € netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt

Übrigens ist dieser Strom auch noch 100 % CO2-neutral!


Besonderer Bonus für SWB-Kunden
Tipp: Wer noch mehr sparen möchte, klebt sich einen Werbeaufkleber der Stadtwerke Buxtehude an sein Fahrzeug und erhält dafür bis zu drei Jahre lang 30 € brutto jährlich auf seine Stromabrechnung gutgeschrieben.

BSV-Strom (Heim)

Der Tarif für BSV-Fans in Buxtehude und Apensen

Tarifmerkmale

  • 1 kWh Strom geschenkt pro gewonnenem BSV-Ligaspiel
  • Verlosung von 2x2 VIP-Karten je Liga-Heimspiel
  • Individuelle Urkunde der BSV-Damen bei Vertragsabschluss
  • Exklusive Verlosung eines signierten Trikots und Handballs 1x pro Saison
  • Zusatz-Sponsoring zur BSV-Nachwuchsförderung (1 € pro Kunde und gewonnenem Ligaspiel): 50 % gehen an die Handballnachwuchsförderung und 50 % an die Nachwuchsarbeit BSV allgemein.

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Preise ab 01.01.2024
bis 6.000 kWh
Arbeitspreis 37,08 Ct/kWh brutto
(31,16 Ct/kWh netto)
Grundpreis im Jahr 124,00 € brutto
(104,20 € netto)
Ab einem Jahresverbrauch von 6.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis 39,15 Ct/kWh brutto
(32,90 Ct/kWh netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt

BSV-Strom (Auswärts)

Der Tarif für BSV-Fans außerhalb von Buxtehudehude und Apensen

Tarifmerkmale

  • 1 kWh Strom geschenkt pro gewonnenem BSV-Ligaspiel
  • Verlosung von 2x2 VIP-Karten je Liga-Heimspiel
  • Individuelle Urkunde der BSV-Damen bei Vertragsabschluss
  • Exklusive Verlosung eines signierten Trikots und Handballs 1x pro Saison
  • Zusatz-Sponsoring zur BSV-Nachwuchsförderung (1 € pro Kunde und gewonnenem Ligaspiel): 50 % gehen an die Handballnachwuchsförderung und 50 % an die Nachwuchsarbeit BSV allgemein.

oekostrom button gruen

Preise ab 01.01.2024
bis 6.000 kWh
Arbeitspreis 37,43 Ct/kWh brutto
(31,45 Ct/kWh netto)
Grundpreis im Jahr 184,45 € brutto
(155,00 € netto)
Ab einem Jahresverbrauch von 6.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis 40,50 Ct/kWh brutto
(34,03 Ct/kWh netto)
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt

Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).

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Preise ab 01.01.2024
Arbeitspreis 38,73 Ct/kWh brutto
(32,55 Ct/kWh netto)
Grundpreis 70,00 €/Jahr brutto
(58,82 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt

* Preisbildung: (0,82 x BASE + 0,35 x PEAK)/10 + 5,20
BASE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des EEX-Börsenhandelsprodukt „Phelix German Power Baseload Future Month“ für den jeweiligen Folgemonat in Euro/MWh.

PEAK = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des EEX-Börsenhandelsprodukt „Phelix German Power Peakload Future Month“ für den jeweiligen Folgemonat in Euro/MWh

Die relevanten Notierungen werden derzeit auf https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures veröffentlicht (Marktdaten, Strom, Futures, EEX, German Power Futures, Monat)

Die genannten Konditionen für die Energielieferung verstehen sich zzgl. der geltenden Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte in der jeweils geltenden Höhe. Diese sind derzeit: Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers Stadtwerke Buxtehude GmbH inkl. Messstellenbetrieb und Messung, Konzessionsabgaben, Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Netzumlage nach §17f Absatz 7 der Energiewirtschaftsgesetzes, Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Umlage nach Erneuerbare-Energie-Gesetz (ab dem 01.07.2022: 0 Cent/kWh), Stromsteuer, §118 Abs. 6 EnWG-Umlage (Wasserstoffumlage, ab dem 01.01.2023). Die Lieferdauer im Rahmen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden beträgt maximal drei Monate. Es gelten die Bestimmungen gem. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH für die Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrizität", die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie die "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" und die "Datenschutzbestimmungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH".

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Es gelten die Bestimmungen gem. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Download StromGVV

sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH.

Download Ergänzende Bedingungen Stand bis 31.01.2023

Download Ergänzende Bedingungen Stand ab 01.02.2023

Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG

Stromangebot Stadtwerke Buxtehude GmbH – Tarifkunden
Der durch die Stadtwerke Buxtehude GmbH für Tarifkunden im Jahr 2022 insgesamt gelieferte Strom wurde zu
  • 0,0 % aus Kernenergie, zu
  • 0,0 % aus Kohle, zu
  • 0,0 % aus Erdgas, zu
  • 0,0 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
  • 41,10 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
  • 58,90 % Erneuerbaren Energien finanziert aus der EEG-Umlage, erzeugt.
Bei der Produktion des Stromes für Tarifkunden fielen pro Kilowattstunde
  • 0 g CO2-Emissionen
  • 0,0000 g nuklearer Abfall an.

Stromangebot Stadtwerke Buxtehude GmbH – Sondervertragskunden "Grün"
Der durch die Stadtwerke Buxtehude GmbH für Sondervertragskunden "Grün" im Jahr 2022 insgesamt gelieferte Strom wurde zu

  • 0,0 % aus Kernenergie, zu
  • 0,0 % aus Kohle, zu
  • 0,0 % aus Erdgas, zu
  • 0,0 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
  • 41,07 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
  • 58,93 % Erneuerbaren Energien finanziert aus der EEG-Umlage, erzeugt.

Bei der Produktion des Strom für Sondervertragskunden fielen pro Kilowattstunde

  • 0 g CO2-Emissionen und 
  • 0,0000 g nuklearer Abfall an.

Stadtwerke Buxtehude GmbH – Sondervertragskunden
Der durch die Stadtwerke Buxtehude GmbH für Sondervertragskunden insgesamt gelieferte Strom wurde zu

  • 1,03 % aus Kernenergie, zu
  • 3,52 % aus Kohle, zu
  • 1,19 % aus Erdgas, zu
  • 0,21 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
  • 35,12 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
  • 58,93 % Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, erzeugt.
Bei der Produktion des Stromes für Sondervertragskunden fielen pro Kilowattstunde
  • 42 g CO2-Emissionen
  • 0,00 g nuklearer Abfall an.

Bundesweite Durchschnittswerte
Zum Vergleich: Im Durchschnitt wurde Strom in Deutschland im selben Jahr zu

  • 6,6 % aus Kernenergie, zu
  • 32,5 % aus Kohle, zu
  • 10,8 % aus Erdgas, zu
  • 1,2 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
  • 8,2 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
  • 40,7 % Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, zu
  • 0,0 % Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage, erzeugt.
Pro Kilowattstunde entstanden dabei
  • 377 g CO2-Emissionen
  • 0,0002 g nuklearer Abfall.

Wissenswertes zu Ihrem Strompreis

Der Strompreis, den Sie als Kunde bei uns bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Kosten für die Strombeschaffung

Die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.

Netzentgelte

Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen ausgelöst. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2011 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Diese Kosten können je nach Netzbetreiber stark variieren. Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Zu den gesetzlichen Umlagen und Steuern zählen aktuell die KWKG-Umlage, die Offshore-Umlage und die §19 StromNEV-Umlage. Diese werden auf www.netztransparenz.de veröffentlicht. Zusätzlichen fallen noch die Stromsteuer sowie Konzessionsabgabe an. Diese zum Teil staatlich veranlassten Preisbestandteile werden jährlich angepasst.

Jeder Stromrechnung liegt eine Aufschlüsselung der einzelnen Bestandteile des Strompreises bei – doch was steckt wirklich hinter den einzelnen Posten? Diese Liste erklärt die Strompreiszusammensetzung einmal ganz ausführlich:

KWK-Umlage

Die KWK-Umlage dient der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und kommt beispielsweise Betreibern von Blockheizkraftwerken (BHKW) zugute. Diese Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess, beispielsweise von Erdgas, gleichzeitig Strom und Wärme mit minimierten Wirkungsverlusten. Gefördert wird nach Maßgabe des derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dieses Gesetz fördert alle Anlagen, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten und die nicht mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Umlage für Abschaltbare Lasten

Die Abschaltbare-Lasten-Umlage, gesetzlich festgelegt in der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), finanziert die Ultima Ratio des Strom-Netzes bei Unterspeisung: Droht die Stromnetz-Frequenz den kritischen Wert von 49,8 Hertz zu unterschreiten, weisen die ÜNB zuverlässige Stromgroßverbraucher an, ihren Stromverbrauch unverzüglich zu minimieren. Anbieter von AbLaV sind traditionelle Unternehmen der Schwerindustrie mit hohem Stromverbrauch, beispielsweise Aluminium- oder Zementwerke. Mittlerweile können aber auch Virtuelle Kraftwerke mit ihrer reaktionsschnellen Flexibilität Anbieter von abschaltbaren Lasten sein. Die Anbieter erhalten sowohl für die Bereitstellung als auch für die tatsächliche Aktivierung der abschaltbaren Lasten eine Prämie aus der Abschaltbare-Lasten-Umlage.

Umlage für die Offshore-Haftung

Mit der Offshore-Umlage nach §17 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finanzieren die Übertragungsnetzbetreiber die besonderen Anforderungen von Offshore-Stromproduktionsanlagen. Die Offshore-Haftungsumlage finanziert die Entschädigung bei Störungen oder überbrückt Verzögerungen in der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die höheren Kosten für Bau und Betrieb der Anbindungsleitungen gegenüber Überlandleitungen.

Stromerzeugung und Vertrieb

Die Kosten für Stromerzeugung und Vertrieb bilden den eigentlichen Warenwert auf der Stromrechnung ab: Sie decken sowohl die Stromproduktionskosten als auch die Vertriebskosten für die Stromproduzenten. Dies ist der einzige Kostenanteil, der vom Stromanbieter direkt über die Produktions- und Vertriebskosten beeinflussbar ist.

Netzentgelte, Messung und Abrechnung

Die Netzentgelte sind Gebühren, die jeder Netznutzer, sei er Stromproduzent oder Stromverbraucher, an den Netzbetreiber zahlen muss. Dieser übernimmt dafür beispielsweise den Betrieb und den Ausbau der Stromnetze, aber auch den Einkauf von kurzfristigen Netzreserven Regelenergie zur Stabilisierung von Erzeugung und Verbrauch. Einfach gesagt sind die Netzentgelte der Kostenpunkt, der für den Transport des Stroms zum Verbraucher gezahlt wird. Die Höhe der Netzentgelte ist staatlich reguliert und muss vom Netzbetreiber offengelegt werden. Endkunden zahlen keine direkten Netzentgelte, müssen aber die anteiligen Kosten an ihren Stromanbieter abführen, der seinerseits netzentgeltpflichtig ist. Messung und Abrechnung gehören zwar nicht direkt zu den Netzentgelten, sind aber mit für deren Erhebung zwingend notwendig. Daher werden diese Verwaltungskosten im jährlichen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur in den letzten Jahren im Zusammenhang mit den Netzentgelten genannt.

§ 19 Umlage

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ermöglicht es Letztverbrauchern, individuelle Netzentgelte zu beantragen und so ihre Netzentgeltzahlungen zu verringern. In der Regel handelt es sich dabei um kleine und mittlere Gewerbe- oder Industriebetriebe, die einen größeren Stromverbrauch haben und so durch die Netzentgelte überproportional belastet werden. Die so bei den Verteilnetzbetreibern zwangsläufig entstehenden Fehlbeträge gleichen die Übertragungsnetzbetreiber aus den Mitteln der § 19-Umlage aus, die bei allen Letztverbrauchern von Strom anfällt.

Umsatzsteuer und Stromsteuer

Die USt. fällt auf alle umgesetzten Waren an, also auch auf Strom. Aber wozu gibt es noch eine Stromsteuer? Die Stromsteuer wurde 1999 im Rahmen der sogenannten „ökologischen Steuerreform“ der damaligen Bundesregierung erschaffen und ist das elektrische Pendant zur „Ökosteuer“ auf Mineralölerzeugnisse. Sie sollte zu einem sparsameren Umgang mit der Ressource elektrische Energie anhalten. Letztverbraucher werden im Regelsteuersatz mit 2,05 Cent pro verbrauchter kWh besteuert, auf Bahnstrom fallen 1,14 Cent an, der Strom für elektrische Wasserfahrzeuge wird mit 0,5 Cent besteuert.