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Infos für Einspeiser

Nachfolgend haben wir wichtige Informationen für Strom-Einspeiser zusammengestellt. Bei Fragen rufen Sie uns gern an!

Infos für Bauherren: Hausanschluss und Netzanschlussportal

Sie möchten ein Gebäude oder eine Anlage (Photovotaik oder BHKW) an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH anschließen? Hier finden Sie alle Formulare rund um das Thema Anschlüsse für Strom, Erdgas oder Wasser für Ihren Neubau. Wer sorgt für die Anschlüsse? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was ist zu beachten? Diese und noch mehr Fragen beantworten Ihnen gern unsere Mitarbeiter.

Infos für Handwerker

Nachfolgend haben wir wichtige Informationen für und über unsere Partnerbetriebe in und um Buxtehude zusammengestellt. Bei Fragen rufen Sie uns gern an!

Moderne Messeinrichtung (mMe)

Die Stadtwerke Buxtehude verbauen seit 2017 moderne Messeinrichtungen bei ihren Kunden. Diese moderne Messeinrichtung ist der digitale Nachfolger des altbekannten „Rädchenzählers“. Der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, können moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen.

Intelligente Messsysteme (iMSys)

Die Stadtwerke Buxtehude GmbH sind im Rahmen des § 29 Messstellenbetriebsgesetzes verpflichtet, Ihre Messstelle mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Hierbei handelt es sich um einen zeitgemäßen digitalen Stromzähler inklusive eines Gateways zur Datenübermittlung Ihrer Zählerstände, der Ihren bisherigen Zähler ersetzt und den Energieverbrauch besser veranschaulicht.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE)

Im Zuge der Energiewende spielt die intelligente Steuerung von Verbrauchseinrichtungen eine wichtige Rolle. Unter bestimmten Bedingungen können steuerbare Verbrauchseinrichtungen, durch die Netzbetreiber gesteuert werden, um das Netz zu entlasten und so die Netzstabilität zu sichern. Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht Ihnen als Nutzer eine vergünstigte Netzentgelteinstufung bei entsprechender Nutzung solcher Einrichtungen.

Mieterstrom

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung an Letztverbraucher, in diesem Gebäude geliefert und verbraucht wird.