Infos für Handwerker
Dokumente zum Download:
Anmeldung Netzanschluss / Messeinrichtung
Technische Anschlussbedingungen
Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Folgendes gilt es zu beachten: Eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ist zur Beurteilung der Netzrückwirkung immer anmeldepflichtig. Handelt es sich um eine Ladeeinrichtung, die nach § 14a EnWG als nicht steuerbare Verbrauchseinrichtungen gilt und eine Gesamtleistung von 12 kW übersteigt, muss vor dem Anschluss der Ladeeinrichtung(en) die Zustimmung zum Anschluss eingeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweils gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den dazugehörigen Ergänzungen.
Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß NAV §13 nur durch einen in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Beachten Sie bitte die Anschlusskapazität am Haus. Gegebenenfalls muss der Anschluss verstärkt werden. Der konzessionierte Elektrofachbetrieb wird ihnen auch hier gerne weiterhelfen.