Wissenswertes rund um Energie
Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen & Antworten zu aktuellen Themen rund um Energiethemen. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an unter: 04161 727 555.
Energiespartipps
Jeder Haushalt benötigt Energie – für Elektrogeräte, zum Heizen und für die Beleuchtung. Wenn Sie Strom, Erdgas, Fernwärme oder Wasser effizienter einsetzen, sparen Sie Energie – ohne auf den gewohnten Komfort zu verzichten. Wir geben Ihnen praktische Energiespartipps – für Ihren Geldbeutel und für die Umwelt.
LEDs: effiziente Alleskönner
Ersetzen Sie Glühbirnen durch sogenannte Leuchtdioden, kurz LEDs – überall wo Licht durchgängig mehr als eine Stunde am Tag brennt. Dadurch können Sie ca. 80 % Energie einsparen. Wie energieeffizient eine Lampe ist, zeigt Ihnen das EU-Energielabel auf der Produktverpackung. LEDs erreichen mindestens die Energieeffizienzklasse A+.
Benutzen Sie Toaster, Wasserkocher und Co.
Waschen Sie das Geschirr in der Maschine
Stosslüften - Anstatt Fenster zu kippen
Optimal ist es, mehrmals am Tag für ca. zehn Minuten quer- oder stoßzulüften. Diese Maßnahme ist besonders im Winter wichtig, sonst droht Schimmelgefahr. Kippen Sie die Fenster nicht. Der Luftaustausch ist unzureichend und im Ergebnis verschwenden Sie nur Heizwärme.
Heizen Sie richtig
Die Dusche ist einer der größten Energieverbraucher im Haushalt. Hier kann jeder mit kleinen Änderungen viel zur Energiewende beitragen.
Durch den Einsatz eines Sparduschkopfes reduzieren Sie Ihren Wasser- und Energieverbrauch um bis zu 50 % Außerdem: Jede Minute verbraucht man beim Duschen zwischen zehn und 20 Liter Wasser und fast eine Kilowattstunde Energie. Wer also seine Duschzeit verkürzt, der spart sich einiges an Kosten und schont die Umwelt.
Achten Sie auf die richtige Temperatur
Tauen Sie Ihren Gefrierschrank ab
Nur abgekühlte Lebensmittel in den Kühlschrank
Wer Daten spart - Spart auch Strom
Schalten Sie Geräte im Stand-by-Modus ganz aus
Manche Fernseher, HiFi-Anlagen, Spielekonsolen etc. sind im Stand-by-Modus wahre Stromfresser – auch wenn sie keinen Ton von sich geben. Sie können bis zu 50 % Energie einsparen, wenn Sie die Geräte z. B. mit einer schaltbaren Steckerleiste ganz ausschalten.
Energiepreisbremsen
Die Bundesregierung hat neben der Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Fernwärme für das Jahr 2023 Preisbremsen - also Deckel für die Strom-, Gas- und Wärmepreise - beschlossen. Die Preise der Stadtwerke Buxtehude liegen glücklicherweise in den Standardprodukten Strom und Gas und bei den meisten Wärmeverträgen unterhalb der gesetzlichen Preisdeckel. In den wenigen Ausnahmefällen, in denen die Preisdeckel greifen, werden die Stadtwerke Buxtehude die gesetzlichen Preisdeckel selbstverständlich korrekt umsetzen. Dazu erreichen uns viele Fragen. Die Antworten haben wir hier zusammengefasst.
Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir als Energieversorger haben die Energiepreisbremse umgesetzt und unsere Kunden darüber und über ihre individuelle Entlastung und neuen persönlichen monatlichen Abschlag informiert. Nur größere Verbraucher, deren Entlastung monatlich 150.000 EUR übersteigt, müssen sich bis spätestens zum 31. März 2023 bei ihrem Lieferanten melden.
Sie haben bereits ein Informationsschreiben mit Ihrem neuen monatlichen Abschlag erhalten. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe, an der wir aktuell mit Hochdruck arbeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Eiltempo daran, dass die Haushalte, aber auch kleine und mittlere Gewerbekunden die Preisbremsen rechtzeitig und fehlerfrei erhalten.
Die Erstellung der individuellen Abrechnungen und Preisanpassungsschreiben für unsere Kundinnen und Kunden läuft automatisiert ab. Aufgrund der Energiepreisbremsen müssen diese automatisierten Prozesse nun komplett umprogrammiert werden. Dies ist sehr aufwendig und benötigt einige Wochen Vorlauf. Daher kann es sein, dass Sie vor Kurzem erst ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, in dem die Energiepreisbremse noch nicht berücksichtigt ist. Aber selbstverständlich passen wir auch Ihre Abschlagszahlung entsprechend der Energiepreisbremse an. Sie haben dazu ein weiteres Schreiben von uns erhalten.
Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung deshalb über Ihren Vermieter: Denn Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weiterzugeben. Gleiches gilt für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern. Wenn kein Referenzwert zur Ermittlung Ihres Vorjahresverbrauches bzw. der Verbrauchsprognose vorliegt, wird auf den durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch Ihrer Wohnung abgestellt. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet. Wenn Sie den Energielieferanten gewechselt haben, wurde bei Abschluss des Vertrages in der Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis Vorjahresverbrauches erstellt, um die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen,
wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen. Ein Versorgerwechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Entlastungskontingents. Sie müssen jedoch dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorlegen
oder anders sicherstellen, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann. Die Energiepreisbremsen starteten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine rückwirkende Entlastung. Diese werden ab März 2023 berücksichtigt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Eiltempo daran, dass die Haushalte, aber auch kleine und mittlere Gewerbekunden die Preisbremsen rechtzeitig und fehlerfrei erhalten. Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen starteten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Ja, selbstverständlich werden wir als Energieversorger die Preisbremsen wie vorgeschrieben umsetzen und die Entlastungen an Sie weitergeben. Die kundenindividuell auf Basis des Vorjahresverbrauches ermittelten staatlichen Zuschüsse werden von der vereinbarten jährlichen Vorauszahlung (Abschläge) abgezogen bzw. der ermittelte Entlastungsbetrag wird gutgeschrieben. Die Abschlagszahlungen werden daraufhin angepasst. Wir haben Sie bereits über die Anpassung der Abschläge und die der Berechnung zugrundeliegenden Daten informiert. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist im Gesetz klar geregelt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Im vergangenen Jahr lagen die Börsenpreise für Strom und Gas zwischenzeitlich mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie schlagen sich mit Zeitverzögerung nun leider auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder. Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und
Fernwärme beschlossen. Mit den Energiepreisbremsen bekommen Kundinnen und Kunden einen Zuschuss zu ihren
Energiekosten. Im Fall der Gas- und Wärmebremse übernimmt der Bund diese Entlastung
gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern
den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder
über die Voraus- oder Abschlagszahlung.Die Strompreisbremse wird durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch
gestiegene Strompreise erreichen. Diese schöpft der Bund seit dem 1. Dezember 2022
ab, um einen Teil der Strompreisbremse zu finanzieren.
Energiemarkt
Die aktuelle Situation am Energiemarkt ist derzeit schwer überschaubar. Die Preise für Strom, Gas und Benzin steigen immer weiter und viele Energieversorger, wie auch die Stadtwerke Buxtehude, bieten zur Zeit keine Tarife mit Preisgarantie an. Deshalb erreichen uns viele Fragen. Die Antworten haben wir hier zusammengefasst.
Dafür gibt es mehrere Gründe, die miteinander in Verbindung stehen. Zum einen sorgt der Krieg in der Ukraine für massive Unsicherheit am Energiemarkt. Zum anderen sind die Gasspeicher in Deutschland und Europa aufgrund von Spekulationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht so gefüllt, wie sie es zu diesem Zeitpunkt sein sollten. Das sorgt für eine hohe Nachfrage.
Außerdem war die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien in 2021 deutlich niedriger als im Vorjahr. Zudem sorgt die wirtschaftliche Erholung nach den Corona-Lockdowns für eine größere Nachfrage nach Strom und Gas und damit für steigenden Preise. Und auch die Erhöhung der nationalen CO2-Abgabe und Effekte des europäischen Emissionshandels sorgen für eine deutliche Verteuerung.
Das finanzielle Ungleichgewicht entstand durch das riskante Geschäftsmodell der Anbieter: Sie lockten zunächst viele Kund*innen mit sehr niedrigen Preisen. Um den Kauf der benötigten Energie kümmerten sie sich erst, wenn diese bereits bei Ihnen abgeschlossen hatten. Diese ist momentan allerdings extrem teuer, sodass man die Kosten nicht durch die Zahlungen der Kunden decken konnte. Als Stadtwerk machen wir es anders herum: Wir kaufen zuerst die Energie so günstig wie möglich ein. Danach kalkulieren wir unsere Tarife und bieten sie zu einem Preis an, mit dem wir unsere vorherigen Ausgaben decken können. So können wir eine stabile Energieversorgung garantieren.
Wir als Ihr Stadtwerk vor Ort möchten unseren Kund:innen verlässliche und bezahlbare Angebote für Strom- und Gastarife machen. Dazu kaufen wir zunächst möglichst günstig Energie auf dem Energiemarkt ein und kalkulieren dann die Preise, zu denen wir unsere Tarife anbieten können (anders als z.B. viele Energie-Discounter, siehe dazu auch Frage "Warum gehen momentan immer wieder "Energie-Discounter" insolvent?). Aufgrund der aktuellen Lage ist der Energiemarkt allerdings völlig unberechenbar und die Beschaffungskosten extrem hoch. Deswegen legen wir momentan unseren Fokus darauf, unsere Bestandskund:innen verlässlich mit Energie zu versorgen bzw. in unserem Versorgungsgebiet Tarife anzubieten, da wir hier als Grundversorger unserer Verantwortung nachkommen.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Seit dem 01.01.2022 zahlt jeder Endverbraucher für die verbrauchte Kilowattstunde 3,723 Cent (Netto) für seinen Strombedarf. Dieser Betrag ist in den Stromkosten inkludiert.
Um alle Letztverbraucher aufgrund der deutlich gestiegenen Strompreisen in Deutschland zu entlasten, wird die EEG-Umlage ab den 01.07.2022 auf 0,00 Ct/kWh abgesenkt. Hierbei ist das aktuelle Vertragsverhältnis irrelevant. Die Entlastung soll 1:1 bei den Endkunden ankommen. Die Stadtwerke Buxtehude GmbH wird zum 01.07.2022 bei allen Stromlieferstellen die Absenkung der EEG-Umlage 1:1 weitergeben. Das bedeutet, dass sich bei allen SWB-Stromkunden die Kosten des Arbeitspreises ab den 01.07.2022 um 3,723 Ct/kWh (Netto) automatisch reduziert. Die Stadtwerke Buxtehude werden ihre Endkunden nicht schriftlich über die Absenkung der EEG-Umlage informieren. Die Absenkung erfolgt ab den 01.07.2022 automatisch und wird anteilig in der nächsten Jahresrechnung / Endabrechnung berücksichtigt. Die laufenden Abschlagszahlungen werden durch die SWB nicht angepasst. Die SWB bittet darum, dass alle Stromkunden zum 30.06.2022 ihre Stromzähler ablesen und die Werte mitteilen. Dies kann auch bequem über das Kundenportal hier auf der Homepage geschehen. Die Mitteilung der Zählerstände ist deshalb wichtig, damit die spätere Abgrenzung in den Jahresendabrechnungen genau abgebildet werden kann. Liegen keine Zählerstände zum 30.06.2022 vor, so wird die SWB den Verbrauch anteilig berechnen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundencenter unter der Rufnummer 04161 727 555 zur Verfügung.
Praktische Tipps zur Selbstvorsorge
Die Stadtwerke Buxtehude unterstützen den Landkreis Stade im Krisenmanagement. Der Landkreis Stade hat die Internetseite www.landkreis-stade.de/vorsorge eingerichtet, die fortlaufend aktualisiert und erweitert wird. Dort werden hilfreiche Informationen für Ausnahmesituationen verschiedener Art bereitgestellt. Sie ist – wie das gesamte Internetangebot – neben der deutschen Sprache in sieben weiteren Sprachen abrufbar.
Hier können Sie einen Flyer mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Informationen downloaden: