
Ein Meer aus Blüten
2,5 Hektar große Bienenweide: Mit zwei Euro „Brummzuschlag“ im Monat können Kunden der Stadtwerke die Entstehung eines Insektenparadieses unterstützen.
Viele tun es schon im Garten oder Balkonkasten: bienenfreundliche Blumen säen. Sobald sich die ersten Blüten zeigen, stellen sich kleine summende Interessenten ein. Auch über Blühstreifen am Wegrand herrscht lebhafter Flugverkehr diverser Insekten. Blütenstaub und Nektar sind vor allem den Bienen hochwillkommen, die als Bestäuber zudem entscheidend zur Artenvielfalt in der Pflanzenwelt beitragen. Viele Bienenarten sind selbst gefährdet: Ihr Lebensraum schrumpft durch die Versiegelung natürlicher Flächen und das Verschwinden ihrer Nährpflanzen.
Unsere Preisübersicht
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04161 727 -555
Strompreise
Leider können wir derzeit für Neukunden in unserem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung nur unsere Grund- und Ersatzversorgung anbieten.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung für Haushaltskunden
Preise bis 31.12.2022 | |
Arbeitspreis | 24,35 Ct/kWh brutto (20,46 Ct/kWh netto) |
Eintarifzähler | 55,00 € brutto (46,22 € netto) |
Bei der Grundversorgung ohne Messstellenbetrieb reduziert sich der Grundpreis um 10,10 € netto (12,02 € brutto).
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt.
Preise ab 01.01.2023 | |
Arbeitspreis | 36,25 Ct/kWh brutto (30,46 Ct/kWh netto) |
Eintarifzähler | 70,00 € brutto (58,82 € netto) |
Bei der Grundversorgung ohne Messstellenbetrieb reduziert sich der Grundpreis um 10,10 € netto (12,02 € brutto).
Bruttopreise beinhalten gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % USt.
Weitere Informationen gibt es im Downloadbereich unter Strom -> Preise
Wärmepumpe / Nachtspeicherheizung
Preise bis 31.12.2022 | |
Arbeitspreis HT (07:00–21:00 Uhr) |
18,23 Ct/kWh brutto (15,32 Ct/kWh netto) |
Arbeitspreis NT (21:00–07:00 Uhr) |
16,21 Ct/kWh brutto (13,62 Ct/kWh netto) |
Grundpreis im Jahr | 69,02 € brutto (58,00 € netto) |
Preise ab 01.01.2023 | |
Arbeitspreis HT (07:00–21:00 Uhr) |
29,54 Ct/kWh brutto (24,82 Ct/kWh netto) |
Arbeitspreis NT (21:00–07:00 Uhr) |
27,51 Ct/kWh brutto (23,12 Ct/kWh netto) |
Grundpreis im Jahr | 105,99 € brutto (89,07 € netto) |
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).
Preise ab 01.02.2023 | |
Arbeitspreis* | 25,26 Ct/kWh brutto (21,23 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.01.2023 | |
Arbeitspreis* | 51,55 Ct/kWh brutto (43,32 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.12.2022 | |
Arbeitspreis* | 51,55 Ct/kWh brutto (43,32 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.11.2022 | |
Arbeitspreis* | 45,97 Ct/kWh brutto (38,63 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
* Preisbildung: (0,82 x BASE + 0,35 x PEAK)/10 + 5,20
BASE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des EEX-Börsenhandelsprodukt „Phelix German Power Baseload Future Month“ für den jeweiligen Folgemonat in Euro/MWh.
PEAK = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des EEX-Börsenhandelsprodukt „Phelix German Power Peakload Future Month“ für den jeweiligen Folgemonat in Euro/MWh
Die relevanten Notierungen werden derzeit auf https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures veröffentlicht (Marktdaten, Strom, Futures, EEX, German Power Futures, Monat)
Die genannten Konditionen für die Energielieferung verstehen sich zzgl. der geltenden Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte in der jeweils geltenden Höhe. Diese sind derzeit: Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers Stadtwerke Buxtehude GmbH inkl. Messstellenbetrieb und Messung, Konzessionsabgaben, Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Netzumlage nach §17f Absatz 7 der Energiewirtschaftsgesetzes, Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Umlage nach Erneuerbare-Energie-Gesetz (ab dem 01.07.2022: 0 Cent/kWh), Stromsteuer, §118 Abs. 6 EnWG-Umlage (Wasserstoffumlage, ab dem 01.01.2023). Die Lieferdauer im Rahmen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden beträgt maximal drei Monate. Es gelten die Bestimmungen gem. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH für die Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrizität", die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie die "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" und die "Datenschutzbestimmungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH".
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Strom erfolgt im Rahmen der Ersatzversorgung im Sinne des §38 EnWG. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Preise für die Strombelieferung in Nieder-/ Mittelspannung
(gültig ab 01.09.2022)
Preise ab 01.02.2023 | |
Arbeitspreis* | 25,26 Ct/kWh brutto (21,23 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 345,10 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.01.2023 | |
Arbeitspreis* | 35,58 Ct/kWh brutto (29,90 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 345,10 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.12.2022 | |
Arbeitspreis* | 51,55 Ct/kWh brutto (43,32 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 345,10 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.11.2022 | |
Arbeitspreis* | 45,97 Ct/kWh brutto (38,63 Ct/kWh netto) |
Grundpreis | 345,10 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
* Preisbildung: (0,82 x BASE + 0,35 x PEAK)/10 + 5,20
BASE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des EEX-Börsenhandelsprodukt „Phelix German Power Baseload Future Month“ für den jeweiligen Folgemonat in Euro/MWh.
PEAK = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des EEX-Börsenhandelsprodukt „Phelix German Power Peakload Future Month“ für den jeweiligen Folgemonat in Euro/MWh
Die relevanten Notierungen werden derzeit auf https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures veröffentlicht (Marktdaten, Strom, Futures, EEX, German Power Futures, Monat)
Die genannten Konditionen für die Energielieferung verstehen sich zzgl. der geltenden Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte in der jeweils geltenden Höhe. Diese sind derzeit: Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers Stadtwerke Buxtehude GmbH inkl. Messstellenbetrieb und Messung, Konzessionsabgaben, Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach §19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Netzumlage nach §17f Absatz 7 der Energiewirtschaftsgesetzes, Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Umlage nach Erneuerbare-Energie-Gesetz (ab dem 01.07.2022: 0 Cent/kWh), Stromsteuer, §118 Abs. 6 EnWG-Umlage (Wasserstoffumlage, ab dem 01.01.2023). Die Lieferdauer im Rahmen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden beträgt maximal drei Monate. Es gelten die Bestimmungen gem. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH für die Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrizität", die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie die "Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH, zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" und die "Datenschutzbestimmungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH".
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Es gelten die Bestimmungen gem. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH.
Download Ergänzende Bedingungen Stand bis 31.01.2023
Download Ergänzende Bedingungen Stand ab 01.02.2023
Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG
Der durch die Stadtwerke Buxtehude GmbH für Tarifkunden im Jahr 2021 insgesamt gelieferte Strom wurde zu
-
0,0 % aus Kernenergie, zu
-
0,0 % aus Kohle, zu
-
0,0 % aus Erdgas, zu
-
0,0 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
-
42,80 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
-
57,20 % Erneuerbaren Energien finanziert aus der EEG-Umlage.
-
0 g CO2-Emissionen
-
0,0000 g nuklearer Abfall an.
Stromangebot Stadtwerke Buxtehude GmbH – Sondervertragskunden "Grün"
Sondervertragskunden der SWB wurden zu
- 0,0 % aus Kernenergie, zu
- 0,0 % aus Kohle, zu
- 0,0 % aus Erdgas, zu
- 0,0 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
- 42,80 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
- 57,20 % Erneuerbaren Energien finanziert aus der EEG-Umlage.
Bei der Produktion des Strom für Sondervertragskunden fielen pro Kilowattstunde
- 0 g CO2-Emissionen und
- 0,0000 g nuklearer Abfall an.
Stadtwerke Buxtehude GmbH – Sondervertragskunden
Der durch die Stadtwerke Buxtehude GmbH für Sondervertragskunden insgesamt gelieferte Strom wurde zu
-
3,60 % aus Kernenergie, zu
-
9,10 % aus Kohle, zu
-
3,10 % aus Erdgas, zu
-
0,50 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
-
26,50 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
-
57,20 % Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage.
-
112 g CO2-Emissionen
-
0,0001 g nuklearer Abfall an.
Bundesweite Durchschnittswerte
Zum Vergleich: Im Durchschnitt wurde Strom in Deutschland im selben Jahr zu
- 12,9 % aus Kernenergie, zu
- 28,9 % aus Kohle, zu
- 11,8 % aus Erdgas, zu
-
1,2 % aus sonstigen fossilen Energieträgern, zu
-
6,0 % aus erneuerbaren Energien mit HKNR (nicht finanziert aus der EEG-Umlage), sowie zu
-
39,2 % Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
-
0,0 % Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage
-
350 g CO2-Emissionen
-
0,0003 g nuklearer Abfall an.
Für bestehende Verträge gelten folgende Konditionen:
Preise für bestehende Verträge
SWB-Strom mini
Preise bis 31.12.2022 | |
Arbeitspreis | 23,99 Ct/kWh brutto (20,16 Ct/kWh netto) |
Eintarifzähler | 55,00 € brutto (46,22 € netto) |
Preise ab 01.01.2023 | |
Arbeitspreis | 35,89 Ct/kWh brutto (30,16 Ct/kWh netto) |
Eintarifzähler | 70,00 € brutto (58,82 € netto) |
SWB-Strom plus
Preise bis 31.12.2022 | ||
Für Stadtwerke-Kunden mit einem Jahresverbrauch über 2.775 kWh | ||
Arbeitspreis | 22,69 Ct/kWh brutto (19,07 Ct/kWh netto) |
|
Grundpreis im Jahr | 91,00 € brutto (76,47 € netto) |
|
Ab einem Jahresverbrauch von 6.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten. | ||
Arbeitspreis | 24,21 Ct/kWh brutto (20,34 Ct/kWh netto) |
Preise ab 01.01.2023 | ||
Für Stadtwerke-Kunden mit einem Jahresverbrauch über 2.775 kWh | ||
Arbeitspreis | 34,59 Ct/kWh brutto (29,07 Ct/kWh netto) |
|
Grundpreis im Jahr | 105,99 € brutto (89,07 € netto) |
|
Ab einem Jahresverbrauch von 6.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten. | ||
Arbeitspreis | 36,36 Ct/kWh brutto (30,55 Ct/kWh netto) |
Gaspreise
Leider können wir derzeit für Neukunden in unserem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung nur unsere Grund- und Ersatzversorgung anbieten.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgungsvertrag Stufe 1
Sie nutzen Erdgas lediglich zum Kochen oder Ihr Jahresverbrauch liegt unterhalb von 6.250 kWh, dann empfehlen wir Ihnen unseren Grundversorgungsvertrag.
Preise bis 31.12.2022 | |
Arbeitspreis: | 9,56 Ct/kWh brutto (8,93 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 64,20 €/Jahr brutto (60,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 1.01.2023 | |
Arbeitspreis: | 9,77 Ct/kWh brutto (9,13 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 77,68 €/Jahr brutto (72,60 €/Jahr netto) |
Grundversorgungsvertrag Stufe 2
Dieser Vertrag ist für Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 6.250 kWh empfehlenswert.
Preise bis 31.12.2022 | |
Arbeitspreis: | 8,53 Ct/kWh brutto (7,97 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 128,40 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 1.01.2023 | |
Arbeitspreis: | 8,74 Ct/kWh brutto (8,17 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 141,88 €/Jahr brutto (132,60 €/Jahr netto) |
Weitere Informationen gibt es im Downloadbereich unter Gas -> Preise
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Die Belieferung von Haushaltskunden mit Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).
Preise ab 01.02.2023 | |
Arbeitspreis:* | 11,75 Ct/kWh brutto (10,98 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 128,40 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Bruttopreise beinhalten 7 % USt | Preise ab 01.01.2023 |
Arbeitspreis:* | 14,84 Ct/kWh brutto (13,87 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Bruttopreise beinhalten 7 % USt | Preise ab 01.12.2022 |
Arbeitspreis:* | 20,02 Ct/kWh brutto (18,71 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
Bruttopreise beinhalten 7 % USt | Preise ab 01.11.2022 |
Arbeitspreis:* | 17,55 Ct/kWh brutto (16,40 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 142,80 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
* Preisbildung: (PEGAS THE) / 10 +5,40
PEGAS THE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des PEGAS-Handelsprodukts für den jeweiligen Folgemonat („Month+1“) für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) in Euro/MWh.
Die relevanten Notierungen werden derzeit auf https://www.powernext.com/futures-market-data veröffentlicht.
Zusätzlich zu allen oben genannten Grund- und Arbeitspreisen für Haushaltskunden werden die im Lieferzeitraum gültigen Steuern, Abgaben, Umlagen, Netznutzungsentgelte sowie sonstige staatlich veranlasste Belastungen in der jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Sofern die jeweilige maximale Liefermenge überschritten wird, können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Die Lieferdauer im Rahmen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden beträgt maximal drei Monate.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung im Sinne des § 38 EnWG. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Preise ab 01.02.2023 | Arbeitspreis:* | 11,75 Ct/kWh brutto (10,98 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 310,30 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Bruttopreise beinhalten 7 % USt |
Preise ab 01.01.2023 | |
Arbeitspreis:* | 14,84 Ct/kWh brutto (13,87 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 310,30 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.12.2022 | |
Arbeitspreis:* | 20,02 Ct/kWh brutto (18,71 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 310,30 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Preise ab 01.11.2022 | |
Arbeitspreis:* | 17,55 Ct/kWh brutto (16,40 Ct/kWh netto) |
Grundpreis: | 310,30 €/Jahr brutto (290,00 €/Jahr netto) |
Preise bis 31.12.2022 | ||
Arbeitspreis: | 8,27 Ct/kWh brutto (7,73 Ct/kWh netto) |
|
Grundpreis: | 128,40 €/Jahr brutto (120,00 €/Jahr netto) |
|
Ab einem Jahresverbrauch von 100.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten. | ||
Arbeitspreis: | 8,40 Ct/kWh brutto (7,85 Ct/kWh netto) |
Preise ab 1.01.2023 | ||
Arbeitspreis: | 8,49 Ct/kWh brutto (7,93 Ct/kWh netto) |
|
Grundpreis: | 141,88 €/Jahr brutto (132,60 €/Jahr netto) |
|
Ab einem Jahresverbrauch von 100.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten. | ||
Arbeitspreis: | 8,63 Ct/kWh brutto (8,06 Ct/kWh netto) |
Wasserpreise
Trinkwasser
gültig bis 31.12.2022
Trinkwasser | ||
Bruttopreise | Nettopreise | |
Verbrauchspreis | 1,67 €/m³* | (1,56 €/m³) |
Grundpreis für Hauswasserzähler pro Abrechnungsjahr | ||
Q3=4 | 44,94 €/Jahr* | (42,00 €/Jahr) |
Q3=10 | 51,36 €/Jahr* | (48,00 €/Jahr) |
Q3=16 | 57,78 €/Jahr* | (54,00 €/Jahr) |
* Preise sind Bruttopreise inkl. der ges. MwSt. (zzt. 7 %) |
gültig ab 01.01.2023
Trinkwasser | ||
Bruttopreise | Nettopreise | |
Verbrauchspreis | 1,98 €/m³* | (1,85 €/m³) |
Grundpreis für Hauswasserzähler pro Abrechnungsjahr | ||
Q3=4 | 48,15 €/Jahr* | (45,00 €/Jahr) |
Q3=10 | 54,57 €/Jahr* | (51,00 €/Jahr) |
Q3=16 | 62,06 €/Jahr* | (58,00 €/Jahr) |
* Preise sind Bruttopreise inkl. der ges. MwSt. (zzt. 7 %) |
Gesetzliche Grundlagen
Es gelten die Bestimmungen gem. sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH
Förderprogramme
Alle Maßnahmen, die zu einer politisch und gesellschaftlich geforderten Energiewende beitragen, müssen gemeinschaftlich unterstützt werden. Die Stadtwerke Buxtehude möchten mit verschiedenen Förderprogrammen auch ihren Beitrag leisten oder auch Hilfestellung bei der Inanspruchnahme bundesweiter Fördermittel leisten.

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