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Erdgaspreise

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Rechnen Sie mit uns

Mit unserem Preisrechner für Strom, Wasser und Gas sehen Sie auf einen Blick, welche Tarife wir Ihnen anbieten und welche Kosten damit verbunden sind – schnell, einfach und informativ. Nur Postleitzahl, Verbrauch und Anzahl der Personen im Haushalt in den Preisrechner eingeben – und mit nur einem Klick erhalten Sie unser individuelles Angebot. Die praktische Tarifübersicht zeigt Produktdetails wie Preise, Vertragslaufzeiten und Serviceleistungen. Sie können bequem die Tarife vergleichen und Ihren Wunschtarif auswählen, beispielsweise BSV-Strom und Gas zur Unterstützung der Buxtehuder Jugendarbeit. Auch die direkte Bestellung geht mit einem Klick. Um den Rest kümmern wir uns. Und bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Erdgaspreise

Grundversorgungsvertrag Stufe 1

Sie nutzen Erdgas lediglich zum Kochen oder Ihr Jahresverbrauch liegt unterhalb von 6.250 kWh, dann empfehlen wir Ihnen unseren Grundversorgungsvertrag.

Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis: 9,77 Ct/kWh brutto
(9,13 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 77,68 €/Jahr brutto
(72,60 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Grundversorgungsvertrag Stufe 2

Dieser Vertrag ist für Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 6.250 kWh empfehlenswert.

Preise ab 1.01.2023
Arbeitspreis: 8,74 Ct/kWh brutto
(8,17 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 141,88 €/Jahr brutto
(132,60 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Weitere Informationen gibt es im Downloadbereich unter Gas -> Preise

Zu den Downloads

SWB-Gas plus

Sie beheizen Ihr Haus mit Gas oder Ihr Jahresverbrauch liegt über 5.000 kWh im Jahr, dann empfehlen wir Ihnen unseren Sondervertrag SWB-Gas plus.

Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis: 8,49 Ct/kWh brutto
(7,93 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 141,88 €/Jahr brutto
(132,60 €/Jahr netto)
Ab einem Jahresverbrauch von 100.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis:  8,63 Ct/kWh brutto
(8,06 Ct/kWh netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

SWB-Ökogas

oekogas button gruen

Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis: 8,81 Ct/kWh brutto
(8,23 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 141,88 €/Jahr brutto
(132,60 €/Jahr netto)
Ab einem Jahresverbrauch von 100.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis:  8,95 Ct/kWh brutto
(8,36 Ct/kWh netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

BSV-Gas (Heim)

Der Tarif für BSV-Fans in Buxtehude und Apensen

Tarifmerkmale

  • 5 kWh Gas geschenkt pro gewonnenem BSV-Ligaspiel
  • Verlosung von 2x2 VIP-Karten je Liga-Heimspiel
  • Individuelle Urkunde der BSV-Damen bei Vertragsabschluss
  • Exklusive Verlosung eines signierten Trikots und Handballs 1x pro Saison
  • Zusatz-Sponsoring zur BSV-Nachwuchsförderung (1 € pro Kunde und gewonnenem Ligaspiel): 50 % gehen an die Handballnachwuchsförderung und 50 % an die Nachwuchsarbeit BSV allgemein.
Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis: 8,49 Ct/kWh brutto
(7,93 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 160,50 €/Jahr brutto
150,00 €/Jahr netto
Ab einem Jahresverbrauch von 100.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis:  8,65 Ct/kWh brutto
8,08 Ct/kWh netto

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

BSV-Gas (Auswärts)

Der Tarif für BSV-Fans außerhalb von Buxtehudehude und Apensen

Tarifmerkmale

  • 5 kWh Gas geschenkt pro gewonnenem BSV-Ligaspiel
  • Verlosung von 2x2 VIP-Karten je Liga-Heimspiel
  • Individuelle Urkunde der BSV-Damen bei Vertragsabschluss
  • Exklusive Verlosung eines signierten Trikots und Handballs 1x pro Saison
  • Zusatz-Sponsoring zur BSV-Nachwuchsförderung (1 € pro Kunde und gewonnenem Ligaspiel): 50 % gehen an die Handballnachwuchsförderung und 50 % an die Nachwuchsarbeit BSV allgemein.
Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis: 8,89 Ct/kWh brutto
(8,31 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 184,68 €/Jahr brutto
172,60 €/Jahr netto
Ab einem Jahresverbrauch von 100.001 kWh ist der Grundpreis im Arbeitspreis enthalten.
Arbeitspreis:  9,08 Ct/kWh brutto
8,48 Ct/kWh netto

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Die Belieferung von Haushaltskunden mit Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).

Preise ab 01.06.2023
Arbeitspreis:* 8,51 Ct/kWh brutto
(7,95 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.05.2023
Arbeitspreis:* 10,05 Ct/kWh brutto
(9,39 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.04.2023
Arbeitspreis:* 10,50 Ct/kWh brutto
(9,81 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.03.2023
Arbeitspreis:* 10,94 Ct/kWh brutto
(10,22 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.02.2023
Arbeitspreis:* 11,75 Ct/kWh brutto
(10,98 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 128,40 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)
Bruttopreise beinhalten 7 % USt
Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis:* 14,84 Ct/kWh brutto
(13,87 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)
Bruttopreise beinhalten 7 % USt
Preise ab 01.12.2022
Arbeitspreis:* 20,02 Ct/kWh brutto
(18,71 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)
Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.11.2022
Arbeitspreis:* 17,55 Ct/kWh brutto
(16,40 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 142,80 €/Jahr brutto
(120,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 19 % USt

* Preisbildung: (PEGAS THE) / 10 +5,40
PEGAS THE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des PEGAS-Handelsprodukts für den jeweiligen Folgemonat („Month+1“) für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) in Euro/MWh.
Die relevanten Notierungen werden derzeit auf https://www.powernext.com/futures-market-data veröffentlicht.
Zusätzlich zu allen oben genannten Grund- und Arbeitspreisen für Haushaltskunden werden die im Lieferzeitraum gültigen Steuern, Abgaben, Umlagen, Netznutzungsentgelte sowie sonstige staatlich veranlasste Belastungen in der jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Sofern die jeweilige maximale Liefermenge überschritten wird, können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Die Lieferdauer im Rahmen der Ersatzversorgung für Haushaltskunden beträgt maximal drei Monate.

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden

Die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung im Sinne des § 38 EnWG. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Preise ab 01.06.2023
Arbeitspreis:* 8,51 Ct/kWh brutto
(7,95 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.05.2023
Arbeitspreis:* 10,05 Ct/kWh brutto
(9,39 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.04.2023
Arbeitspreis:* 10,50 Ct/kWh brutto
(9,81 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.03.2023
Arbeitspreis:* 10,94 Ct/kWh brutto
(10,22 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.02.2023
Arbeitspreis:* 11,75 Ct/kWh brutto
(10,98 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.01.2023
Arbeitspreis:* 14,84 Ct/kWh brutto
(13,87 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.12.2022
Arbeitspreis:* 20,02 Ct/kWh brutto
(18,71 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preise ab 01.11.2022
Arbeitspreis:* 17,55 Ct/kWh brutto
(16,40 Ct/kWh netto)
Grundpreis: 310,30 €/Jahr brutto
(290,00 €/Jahr netto)

Bruttopreise beinhalten 7 % USt

Preisbildung: (PEGAS THE) / 10 +5,40
PEGAS THE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des PEGAS-Handelsprodukts für den jeweiligen Folgemonat („Month+1“) für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) in Euro/MWh.
Die relevanten Notierungen werden derzeit auf https://www.powernext.com/futures-market-data veröffentlicht.
Zusätzlich zu allen oben genannten Grund- und Arbeitspreisen für Nicht-Haushaltskunden werden die im Lieferzeitraum gültigen Steuern, Abgaben, Umlagen, Netznutzungsentgelte sowie sonstige staatlich veranlasste Belastungen in der jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Sofern die jeweilige maximale Liefermenge überschritten wird, können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Die Lieferdauer im Rahmen der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden beträgt maximal drei Monate.

Gesetzliche Grundlagen

Es gelten die Bestimmungen gem. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Download GasGVV

Download NDAV

sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Buxtehude GmbH 

Download Ergänzende Bedingungen Stand bis 31.01.2023

Download Ergänzende Bedingungen Stand ab 01.02.2023

Der Erdgaspreis, den Sie als Kunde bei uns bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:  

Kosten für die Beschaffung

Die Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Gaslieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden (EFH, 20.000 kWh/a) liegt 2020 bei 47 Prozent.

Netzentgelte

Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Investitionen in die Gasnetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen verursachen höhere Kosten. Dies führt unter anderem dazu, dass in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden (EFH, 20.000 kWh/a) liegt 2020 im Durchschnitt bei 27 Prozent, kann aber regional stark variieren. Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Die Steuern, Abgaben und Umlagen 2020 (Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer): Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile liegen 2020 bei 26 Prozent des Gaspreises für Haushaltkunden. Die Energiesteuer liegt unverändert bei 0,55 Cent/kWh. Die Konzessionsabgabe beträgt für Heizgaskunden 0,03 ct/kWh, sofern diese einen entsprechenden Tarif wählen. Zusätzlich wird ab 2021 für Erdgas ein gesetzlich vorgegebener CO2-Preis erhoben.

Neue Staatliche CO²- Belastung (BEHG)

Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. Der Handels-Startpreis von 25 Euro/Tonne im Jahr 2021 entspricht 0,541 ct/kWh (brutto) bzw. 0,455 ct/kWh (netto) für Erdgas (abhängig vom Emissionsfaktor).Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. Der Handels-Startpreis von 25 Euro/Tonne im Jahr 2021 entspricht 0,541 ct/kWh (brutto) bzw. 0,455 ct/kWh (netto) für Erdgas (abhängig vom Emissionsfaktor)

Wissenswerte zu Ihrem Erdgaspreis

Jeder Erdgasrechnung liegt eine Aufschlüsselung der einzelnen Bestandteile des Erdgaspreises bei – doch was steckt wirklich hinter den einzelnen Posten? Diese Liste erklärt die Erdgaspreiszusammensetzung einmal ganz ausführlich:

Was ist der CO²-Preis?

Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es künftig einen Preis, den sogenannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEGUmlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Wie hoch ist der CO² - Preis und wie wird er sich Zukunft entwickeln?

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.

Warum wird es einen CO2-Preis für Erdgas geben, wenn Erdgas ein umweltschonender fossiler Energieträger ist?

Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 Cent/kWh, dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.

Brennstoffhandelsgesetz (BEHG)

Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG). Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich zu erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2- Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.
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