Die Bundesnetzagentur hat mit Ihrer Festlegung vom 27.11.2023 Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur-§14a
Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Auf unserer Netzbetriebseite informieren wir darüber, was das für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet. Dort haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema erläutert.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter Wissenswertes.
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Vorverkaufsstart: Breitband Open-Air am 30. August
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