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Aktuelles

11. November 2022

Dezember-Soforthilfen

Die Bundesregierung plant ein Entlastungspaket für Erdgas, Strom und Fernwärme. Im Dezember werden wir aus diesem Grund keinen Teilbetrag für Erdgas und Fernwärme von unseren Haushalts- und Kleingewerbekunden einziehen.

Der Strom- Wasser- und Abwasserabschlag ist davon nicht berührt und wird wie geplant zum 01.12. fällig. Auch eine Überweisung des monatlichen Abschlages ist nicht erforderlich. In Ihrer nächsten Jahresabrechnung wird Ihnen der anteilige Entlastungsbetrag gutgeschrieben.

Für unsere Erdgaskunden gilt Folgendes: Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh erhalten einen einmaligen Entlastungsbetrag für den Liefermonat Dezember 2022. Diese Entlastung erfolgt grundsätzlich in der nächsten Jahresabrechnung.

Um jedoch für Standardlastprofilkunden eine sofortige Entlastung herbeizuführen, wird für Dezember 2022 die Abschlagszahlung erlassen. Dies wird dann im Rahmen der Jahresabrechnung entsprechend berücksichtigt. Technisch kann der Erlass auch durch eine Rücküberweisung erfolgen. Veranlasst ein Kunde selbst die Zahlung für den Abschlag im Dezember, erhält er den Entlastungsbetrag im Rahmen der Jahresabrechnung. Die Entlastung geht also nicht „verloren“, selbst wenn die Zahlung für Dezember erfolgt sein sollte.

Die Höhe der Soforthilfe für Erdgaskunden entspricht – vereinfacht gesagt – den Kosten für ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, wobei der im Dezember geltende Preis zugrunde gelegt wird.

Sobald nähere Details bekannt sind, informieren wir Sie über unsere Homepage.